EUGH urteilt dass Internetanbietern untersagt werden kann, den Zugang zu urheberrechtsverletzenden Websites zu ermöglichen
Hintergrund der Klage war eine Urheberrechtsverletzung der UPC Telekabel in Wien, die ihren Kunden einen Zugang zu der Website kino.to ermöglichte, auf der ohne Genehmigung der Filmgesellschaft Videos zum Download angeboten wurden. Geklagt hatte die Constantin-Film-Verleih GmbH aus Deutschland in Österreich.
Das Urteil ist insoweit von Bedeutung, als dass das österreichische Gericht in dieser Sache den EUGH angerufen hat und dieser erklärt, dass die Mitgliedsstaaten diese Rechtsverletzungen nicht nur verfolgen sondern ihnen sogar vorbeugen müssen.
Für Unternehmen bedeutet das einen wesentlichen Schritt vorwärts im Kampf um die Wahrung der eigenen Rechte. Wer sich nicht ganz freuen dürfte sind die Internet-Provider. Denn sie müssen damit rechnen, dass die nationale Gesetzgebung den Korb direkt an sie weitergibt und Providern auferlegt, System zu entwickeln, die diesem Missbrauch vorbeugen.
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